Gewässer schützen

Jeder Eingriff in Fließgewässer ist mit Auswirkungen auf das Lebensraumgefüge verbunden. Fließgewässersysteme unterliegen einer komplexen räumlichen und zeitlichen Vernetzung mit dem umgebenden Umland. Im Sinne der vorgegeben Zielzustandserreichung bzw. der Erzielung des guten ökologischen Potentials kommt der Gewässerökologie eine tragende Rolle in Projektabwicklungen zu, um die Verträglichkeit von Eingriffen zu bewerten.

Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie WRRL wurden die Rahmenbedingungen für die Nutzung heimischer Fließgewässer definiert. Das allgemein formulierte Verschlechterungsverbot ist auf Basis des „Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes“ NGP und den für dessen Umsetzung getroffenen Formulierungen der „Qualitätszielverordnung Oberflächengewässer“ zu erwirken. Eine bedeutende Rolle hinsichtlich der Umsetzung der WRRL kommt der Wiederherstellung des Gewässerkontinuums zu.

Fischwanderhilfen sind entsprechend der Gewässercharakteristik für die definierten Bemessungsfischarten zu dimensionieren. Die dem Stand der Technik entsprechenden Fischaufstiege können als Schlitzpässe, Beckenpässe, Umgehungsgerinne und Rampen zur Ausführung kommen.

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